Wir ändern unsere Gebühren für Bargeldabhebungen

Arnaud De Moyer

Ab dem 1. Januar 2021 werden wir unsere Gebühren für Bargeldabhebungen am Automaten ändern.

Ausgehend von den Abhebegewohnheiten der Wise-Kunden in den vergangenen 12 Monaten sollten die anstehenden Änderungen für 80% unserer Kunden zu günstigeren Abhebungen führen.

Was sich ändert

Vorher

  • Kostenlose Bargeldabhebungen im Wert von bis zu 200 £ im Monat (oder 200 EUR oder der Gegenwert in einer anderen Währung)
  • 2% Gebühren, wenn du mehr als 200 £ im Monat abhebst

Ab dem 1. Januar 2021

  • 2 kostenlose Bargeldabhebungen im Wert von bis zu 200 £ im Monat (oder 200 EUR oder der Gegenwert in einer anderen Währung)
  • 1,75% Gebühren für jede Abhebung, wenn du mehr als 200 £ im Monat abhebst
  • Eine Fixgebühr von 0,50 £ (oder 0,50 EUR oder der Gegenwert in einer anderen Währung) für jede Abhebung, die du nach den ersten 2 gebührenfreien Abhebungen im Monat durchführst

Ein paar Beispiele:

Du hebst zweimal jeweils 100 £ ab: Der Betrag befindet sich noch innerhalb des monatlichen Limits von 200 £ – da du außerdem auf die ersten beiden Abhebungen im Monat keine Gebühren zahlst, sind beide Abhebungen kostenlos.

Du hebst einmal 300 £ ab: Der Betrag liegt über dem monatlichen Limit von 200 £, weswegen auf die überschüssigen 100 £ eine Gebühr von 1,75% berechnet wird – du zahlst also eine Gebühr von 1,75 £.

Du hebst dreimal jeweils 50 £ ab: Die ersten beiden Abhebungen sind kostenlos, aber für die dritte Überweisung (die über dem Limit für kostenlose Abhebungen pro Monat liegt), zahlst du 0,50 £.

Du hebst dreimal jeweils 100 £ ab: Die ersten beiden Abhebungen sind kostenlos, aber die dritte Abhebung überschreitet sowohl das Limit für kostenlose Abhebungen pro Monat, als auch das Limit für den Betrag, der monatlich gebührenfrei abgehoben werden kann. Das bedeutet, dass dir insgesamt eine Gebühr von 2,25 £ für die dritte Transaktion berechnet wird (zusammengesetzt aus der Gebühr von 1,75 % auf die überschüssigen 100 £ und der Fixgebühr über 0,50 £).

Warum wir die Gebühren ändern

Die Geldautomatenbetreiber berechnen uns für jede Bargeldabhebung eines unserer Kunden eine Gebühr. In der Vergangenheit haben wir den Großteil dieser Kosten einfach aus eigener Tasche bezahlt. Den Rest der Kosten haben wir gedeckt, indem wir von Kunden, die mehr als 200 £ im Monat abgehoben haben, eine Gebühr von 2% auf alle weiteren Abhebungen berechnet haben.

Mit der Zeit haben wir allerdings festgestellt, dass eine kleine Minderheit unserer Kunden für den allergrößten Teil der durch Abhebungen verursachten Kosten verantwortlich ist. Wir werden in Zukunft noch immer die Mehrheit der Kosten selbst decken – mit unseren neuen Gebühren haben wir aber die Möglichkeit, Kunden, die sehr häufig Geld abheben, stärker an den anfallenden Automatengebühren zu beteiligen. Und wie oben angemerkt, werden Abhebungen für 80% unserer Kunden mit den neuen Gebühren sogar günstiger!

Achte auf Gefahren am Geldautomat

Bargeldabhebungen im Ausland sind keine unproblematische Sache – viele Automatenbetreiber nutzen die Möglichkeit, um Kunden mit Angaben zum Wechselkurs und der Aufforderung, Geld direkt vom Automaten umtauschen zu lassen, zu verwirren. Auf diese Weise können Automatenbetreiber Kunden dazu bringen, weiteren Gebühren für die Abhebung zuzustimmen und somit zusätzlich Profit machen.

Wir arbeiten außerdem derzeit an einem Feature in unserer App – das leider noch nicht ganz fertig ist – über das wir dir anzeigen können, wie viel Geldautomaten dir zusätzlich für eine Abhebung berechnen. Wir hoffen, dass dir dieses Feature dann dabei helfen kann, noch bessere Entscheidungen zu treffen, wenn du Bargeld abheben musst.


*Bitte siehe dir unsere Nutzungsbedingungen und die Produktverfügbarkeit für deine Region an oder besuche die Wise-Gebührenseite für die aktuellsten Informationen zu Preisen und Gebühren.

Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen keine rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen professionellen Beratungsfunktionen seitens Wise Payments Limited oder mit Wise verbundenen Unternehmen dar. Die Publikation ist nicht als Ersatz für die Einholung einer Steuerberatung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steueranwalt gedacht.

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